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Beitrag  Rai Sa 31 Jan - 7:05:04

Therapeutensuche

Wie finde ich den richtigen Therapeuten?

Eine Psychotherapie kann entweder von einem entsprechend ausgebildeten Arzt (zum Beispiel einem Facharzt für Psychiatrie) oder von einem Psychologen durchgeführt werden. Achten Sie unbedingt auf den Zusatztitel „Psychotherapeut“. Seit Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes am 1.1.1999 ist dieser Titel gesetzlich geschützt und darf nur von Psychologen oder Ärzten mit einer entsprechenden Zusatzausbildung verwendet werden. Vor diesem Gesetz durften sich alle möglichen Berufsgruppen – wie zum Beispiel Heilpraktiker – Psychotherapeut nennen.

Für die Behandlung von Zwangserkrankungen hat sich vor allem die so genannte 'Exposition mit Reaktionsverhinderung' - eine Methode der Verhaltenstherapie - bewährt. Fragen Sie deshalb bereits bei der Vorauswahl nach, ob der von Ihnen ausgewählte Therapeut Erfahrung bei der Behandlung von Zwangserkrankungen hat und mit diesem Verfahren arbeitet. Vorteilhaft ist zudem, wenn ein Teil der Übungen in Ihrer gewohnten Umgebung stattfinden. Das erleichtert es Ihnen, die Übungen später alleine durchzuführen. Grundsätzlich sollten Sie darauf achten, dass die Chemie zwischen Ihnen stimmt. Sie sollten sich bei Ihrem Therapeuten oder Ihrer Therapeutin gut aufgehoben fühlen, ihm oder ihr vertrauen können und wissen, dass Sie jederzeit vollständig informiert und aufgeklärt werden.
Leider ist es aufgrund vorherrschender Versorgungsengpässe zurzeit alles andere als einfach, einen geeigneten Therapeuten mit freien Kapazitäten zu finden. Wartelisten bis zu einem Jahr sind leider keine Seltenheit. Bitte bringen Sie deshalb bei der Suche ein bisschen Geduld mit und lassen Sie sich nicht gleich entmutigen. Denken Sie zudem darüber nach, ob für Sie möglicherweise auch eine stationäre Behandlung in einer entsprechenden Fachklinik in Frage kommt.

Wer übernimmt die Behandlungskosten?

Die Kosten für eine Verhaltenstherapie oder eine tiefenpsychologisch fundierte Therapie werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen. Dazu müssen Sie sich aber von einem Psychotherapeuten oder einem Psychiater mit einer entsprechenden Kassenzulassung behandeln lassen. Bei diesen Therapeuten können Sie dann bis zu fünf Probesitzungen nehmen und müssen sich erst dann endgültig für oder gegen die angebotene Therapie entscheiden.

Im Verlauf der Probesitzung stellt der Psychotherapeut einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse, in dem er die Diagnose erläutert und die Notwendigkeit einer Therapie begründet. Nach dem Bescheid der Krankenkasse kann mit der Therapie begonnen werden.
Falls es in Ihrer Nähe keinen Psychotherapeuten mit Kassenzulassung gibt oder die Wartezeiten unzumutbar lang sind, muss Ihnen Ihre Krankenkasse eine Behandlung bei einem Psychologen ohne Kassenzulassung bezahlen. Dafür benötigen Sie eine so genannte Notwendigkeitsbescheinigung[b] von einem ärztlichen Psychotherapeuten, die Sie dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen.

http://www.zwaenge.de/therapie/frameset_therapie.htm schrieb:Qualifizierte Therapeuten in Ihrer Region

Bei Bedarf informiert Sie die Deutsche Gesellschaft Zwangserkrankungen über Therapeuten und entsprechende Fachkliniken in Ihrer Region. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir aus rechtlichen Gründen keine Empfehlungen aussprechen dürfen und auch für die Qualität der angebotenen Therapie keine Garantie übernehmen können. Auch können wir leider keine Therapeutenlisten versenden.
Informationen zu Therapeuten in Ihrer Region erhalten Sie ausschließlich über unsere Geschäftsstelle telefonisch unter [b](040) 689 13 700
. (Sprechzeiten: Montag bis Freitag von 10:00 bis 12:00 Uhr)

Wenn Sie in diesem Punkt Hilfe benötigen wenden sie sich also bitte zu erst an ihren Hausarzt, od. an oben aufgeführten Stellen. Diverse Therapeuten können sie auch auf der Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung ihres Bundeslandes entnehmen. Dazu braucht man nur bei Google einzugeben:Kassenärtzliche Vereinigung + ihr Bundesland.

Natürlich können Sie sich hier weiter über das Thema auslassen... Eigenerfahrungen mit Therapeuten schildern und Tipps geben, woran man einen "guten" Therapeuten erkennt. Ich bitte jedoch keine Namen zu nennen, da dies als rufschädigend aufgefasst werden könnte.

Selbsthilfegruppen

Kontakt Geschäftsstelle:
Telefon: 040 / 689 13 700 montags bis freitags von 10.00 bis 12.00 Uhr
Fax: 040 / 689 13 702
E-Mail: zwang@t-online.de

Stand: Dezember 2008
Rai
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